„Aktuelle Probleme der Personenschadensregulierung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 29.02.2020 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Aktuelle Probleme der Personenschadensregulierung aus Sicht des Rechtsanwalts des Geschädigten“ teilgenommen.

Ersatzfähiger Schockschaden bei fehlerhafter ärztlicher Behandlung

Der BGH hat mit Urteil vom 21.05.2019, Az. VI ZR 299/17 klargestellt, dass ein an einem fehlerhaften Eingriff Unbeteiligter wie zum Beispiel der Ehepartner, Schadenersatz verlangen kann, sofern dieser über die „normale“ Trauerreaktion hinaus eine psychische Störung mit Krankheitswert erlitten hat.

Ansprüche können somit nicht nur dem durch einen Behandlungsfehler geschädigten Patienten, sondern darüberhinaus auch beispielsweise dem Ehepartner desselben zustehen.

Keine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter

Das AG Dortmund hat entgegen der derzeit überwiegenden Rechtsprechung mit Urteil vom 21.01.2020 entschieden, dass bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter nicht automatisch von einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen werden kann (729 Ds – 060 Js 513/19 – 349/19). Dem lag eine Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,40 Promille zu einer verkehrsarmen Zeit in einem Fußgängerbereich zugrunde ohne tatsächlich feststellbare oder auch nur abstrakt drohende Beeinträchtigung von Rechtsgütern Dritter.

Geblitzt in der „Spielstraße“; Wie schnell ist eigentlich „Schrittgeschwindigkeit“ ?

Wie das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 28.11.2019 (Az.: 1 RBs 220/19) entschieden hat, gibt es keine gesetzliche Regelung für „Schrittgeschwindigkeit“. In der Rechtsprechung werden Werte von 7 km/h bis 10 km/h angenommen.

Der Betroffene wurde mit 38 km/h in einer verkehrsberuhigten Zone geblitzt. In erster Instanz verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Geldbuße von 160 € und einem Fahrverbot von einem Monat. Das Gericht ging davon aus, dass in der verkehrsberuhigten Zone eine Geschwindigkeit von maximal 7 km/h zulässig ist. Er habe somit die zulässige innerörtliche Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h überschritten. Da der Betroffene das so nicht akzeptieren wollte, wendete er sich mit der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil.

Das OLG Hamm in nächster Instanz reduzierte die Geldbuße und hob das Fahrverbot auf.

Das OLG argumentierte folgendermaßen: Da es keine klare Grenze gibt, müsse zugunsten des Betroffenen vom höheren Wert (10 km/h) ausgegangen werden, solange keine verbindliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes oder eine entsprechende gesetzliche Klarstellung vorliege. Die Höchstgeschwindigkeit wurde folglich nur um 28 km/h überschritten. Glücklicherweise brachte das den Betroffenen in die niedrigere Bußgeldstufe: Das Fahrverbot wurde gestrichen und das Bußgeld auf 100 € reduziert.

VGT 2020 in Goslar

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 30. und 31.01.2020 am IV. Arbeitskreis „Praxistauglichkeit des Bußgeldverfahrens“ des Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar teil. Themen sind unter anderem das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung, Möglichkeiten im Zwischenverfahren, das Verfolgungshindernis der Verjährung sowie die Frage, ob Änderungen am geltenden Recht erforderlich sind, um den Anspruch des Betroffenen auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren zu sichern.

Überwachung des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Verkehrsraum durch private Firmen unzulässig

Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 03.01.2020, Az. 2 Ss-OWi 963/18 für den Bereich des ruhenden Verkehrs klargestellt, dass die Überwachung des öffentlichen Verkehrsraums durch private Firmen unzulässig ist mit der Folge, dass die ausgestellten Bescheide rechtswidrig sind. Grund hierfür ist, dass es sich um eine rein hoheitliche Aufgabe handelt, sodass die zugrunde gelegten Beweise einem absoluten Beweisverwertungsverbot unterliegen.

2020: Neue Verkehrsregeln und höhere Bußgelder

Mitte Februar will sich der Bundesrat abschließend mit der StVO befassen und über Änderungsanträge entscheiden. Geplant sind unter anderem deutlich härtere Strafen für das Durchfahren der Rettungsgasse, höhere Bußgelder fürs Halten in zweiter Reihe und mehr Rechte sowie ein besserer Schutz für Radfahrer.