Geblitzt in der „Spielstraße“; Wie schnell ist eigentlich „Schrittgeschwindigkeit“ ?
Wie das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 28.11.2019 (Az.: 1 RBs 220/19) entschieden hat, gibt es keine gesetzliche Regelung für „Schrittgeschwindigkeit“. In der Rechtsprechung werden Werte von 7 km/h bis 10 km/h angenommen.
Der Betroffene wurde mit 38 km/h in einer verkehrsberuhigten Zone geblitzt. In erster Instanz verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Geldbuße von 160 € und einem Fahrverbot von einem Monat. Das Gericht ging davon aus, dass in der verkehrsberuhigten Zone eine Geschwindigkeit von maximal 7 km/h zulässig ist. Er habe somit die zulässige innerörtliche Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h überschritten. Da der Betroffene das so nicht akzeptieren wollte, wendete er sich mit der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil.
Das OLG Hamm in nächster Instanz reduzierte die Geldbuße und hob das Fahrverbot auf.
Das OLG argumentierte folgendermaßen: Da es keine klare Grenze gibt, müsse zugunsten des Betroffenen vom höheren Wert (10 km/h) ausgegangen werden, solange keine verbindliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes oder eine entsprechende gesetzliche Klarstellung vorliege. Die Höchstgeschwindigkeit wurde folglich nur um 28 km/h überschritten. Glücklicherweise brachte das den Betroffenen in die niedrigere Bußgeldstufe: Das Fahrverbot wurde gestrichen und das Bußgeld auf 100 € reduziert.