Alle Jahre wieder…

Wir bedanken uns bei allen Mandanten und Geschäftspartnern für die angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit, auf deren Fortführung wir uns freuen und wünschen frohe Festtage und alles erdenklich Gute für das neue Jahr!

Das Ende des standardisierten Messverfahrens?

Das AG Mannheim hat mit Beschluss vom 29.11.2016 zu dem Az. 21 OWi 509 Js 35740/15 ein Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit der Begründung eingestellt, dass das Lasermessgerät der Firma Vitronic PoliScan Speed in wesentlichen Teilen nicht der Bauartzulassung entspricht und dem Gericht keine eigenständige Beweisführung möglich ist. Hieraus ergeben sich neue Angriffspunkte für eine effektive Verteidigung im Bußgeldverfahren.

Neue soziale Pflegeversicherung ab dem 01.01.2017

Am 01.01.2017 tritt die neue soziale Pflegeversicherung in Kraft. Dabei werden die bisher üblichen drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewandelt. Die Neuregelung führt insbesondere zu einer Berücksichtigung und Besserstellung von Versicherten mit demenziellen Erkrankungen. Die Überleitung wird automatisch erfolgen, sodass für die bisherigen Leistungsbezieher keine erneute Begutachtung erforderlich wird. Zur Vermeidung von Schlechterstellungen wird diese Überleitung grundsätzlich in einen Pflegegrad erfolgen, mit dem entweder gleich hohe oder höhere Leitungen als bisher verbunden sind.

 

 

 

 

Aktuelles Urteil des BGH zur Veräußerung des Unfallwagens zum Restwert

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.09.2016 zu dem Az. VI ZR 673/15 zum Einen klargestellt, dass der Geschädigte dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung des Unfallwagens keine Gelegenheit dazu geben muss, zum eingeholten Gutachten Stellung zu nehmen und gegebenenfalls bessere Restwertangebote vorzulegen.

 

Zum Anderen stellt der Senat in dem zitierten Urteil klar, dass die korrekte Ermittlung des Restwertes nach wie vor auf dem allgemeinen regionalen Markt zu erfolgen hat, da es dem Geschädigten möglich sein muss, das Fahrzeug bei einer ihm vertrauten Vertragswerkstatt oder einem angesehenen Gebrauchtwagenhändler bei dem Erwerb des Ersatzwagens in Zahlung geben zu können.

 

 

„Frankfurter Medizinrechtstage 2016“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 25. und 26.11.2016 an der 15stündigen Fortbildungsveranstaltung „Frankfurter Medizinrechtstage“ teilgenommen.

Themen dieser von Richtern und Anwälten besuchten Veranstaltung waren

– Probleme der ärztlichen Aufklärung

– Geburtshilfe und Aufklärung

– Aufnahme- und Entlassmanagement

– Krankenhausaufnahmebedingungen

– Aktuelle Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht

– Patientenvertretung im Arzthaftungsrecht

– Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der LÄK Hessen

– Endoprothetik aus Sicht des gerichtlichen Sachverständigen

– Strafbarkeit des Arztes nach den §§ 299a und 299b StGB

 

Neue Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung in Bußgeldverfahren

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 08.09.2016, Az. (2 Z) 53 Ss-OWi 343/16 (163/16) klargestellt, dass die Verwaltungsbehörde der Verteidigung bereits im Vorverfahren Nachweise über erfolgte Wartungen, Reparaturen und sonstige Eingriffe am Messgerät zugänglich machen muss. Allein hierdurch wird der Grundsatz des fairen Verfahrens gewahrt.

Aus dieser Rechtsprechung ergeben sich neue Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsverstößen und anderen straßenverkehrsrechtlichen Verstößen, soweit ein Messgerät zum Einsatz gekommen und das Messverfahren zu überprüfen ist.

 

Effektive Unfallschadensregulierung

Frau Ivonne Lucchesi hat am 06. und 07.10.2016 in Frankfurt an einem zweitägigen Intensivseminar zur Unfallschadenregulierung teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren insbesondere aktuelle Fragen zum Sach- und Personenschaden sowie zum Versicherungsrecht.

Effektive Zwansvollstreckung

Frau Judith Gabricsevics hat am 24.09., 08.10. und 22.10.2016 in Frankfurt an einer dreitägigen Fortbildungsveranstaltung zur Zwangsvollstreckung teilgenommen. Themen waren unter anderem die Mobiliarvollstreckung und Neuerungen der ZV-Reform, die perfekte Forderungspfändung, die Zwangsvollstreckung gegen Gesellschafter und Gesellschaften sowie die Immobiliarvollstreckung.

Umstrukturierung zur Fachanwaltskanzlei

Im Rahmen der Umstrukturierung der Kanzlei zu einer reinen Fachanwaltskanzlei scheidet Rechtsanwalt Andreas Heidenreich zum 30.11.2016 aus der Kanzlei aus und ist ab Dezember 2016 in eigener Kanzlei (Zum Sportzentrum 6, 35794 Mengerskirchen) tätig.

Fachanwaltslehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Kastner hat 2017/2018 in Frankfurt erfolgreich an einem Fachanwaltslehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht teilgenommen als Voraussetzung dafür, künftig auch als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht tätig sein zu können. Selbstverständlich können Sie sich bereits jetzt von Rechtsanwalt Wolfgang Kastner in allen mietrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Fragen beraten und vertreten lassen.

Typische Praxisprobleme bei Erwerbsminderungsrenten

Rechtsanwalt Wolfgang Kastner hat am 16.09.2016 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Typische Probleme bei Erwerbsminderungsrenten“ teilgenommen.

38. ADAC JuristenCongress in Stuttgart

Rechtsanwalt Markus Bittner hat vom 22. bis zum 24.09.2016 an dem 38. ADAC JuristenCongress in Stuttgart teilgenommen. Themen waren unter anderem die Entwicklung des Personenschadensrechts, Auswirkungen des Diesel-Abgasskandals sowie die Zukunft des automatisierten Fahrens.