Neue soziale Pflegeversicherung ab dem 01.01.2017

Am 01.01.2017 tritt die neue soziale Pflegeversicherung in Kraft. Dabei werden die bisher üblichen drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewandelt. Die Neuregelung führt insbesondere zu einer Berücksichtigung und Besserstellung von Versicherten mit demenziellen Erkrankungen. Die Überleitung wird automatisch erfolgen, sodass für die bisherigen Leistungsbezieher keine erneute Begutachtung erforderlich wird. Zur Vermeidung von Schlechterstellungen wird diese Überleitung grundsätzlich in einen Pflegegrad erfolgen, mit dem entweder gleich hohe oder höhere Leitungen als bisher verbunden sind.