Kollision eines linksabbiegenden LKW mit einer Fußgängerin

Nach einem Beschluss des OLG Dresden vom 05.01.2015, Az. 7 U 568/14 darf ein Fußgänger beim Überqueren eines Fußgängerüberweges bei „grün“ grundsätzlich darauf vertrauen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer seinen Vorrang beachten. Neben einem beiläufigen Blick bei Betreten des Überwegs muss er sich deshalb darüber hinaus nicht auch während des Überquerens der Straße darüber Gewissheit verschaffen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer seinen Vorrang auch weiterhin beachten.