Am 01.05.2014 hat das neue Fahreignungsregister das bisherige Verkehrszentralregister in Flensburg abgelöst.
Statt wie bisher erst bei 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis zukünftig bereits bei 8 Punkten entzogen.
Für Verkehrsverstöße oder Straftaten werden bis zu 3 Punkte eingetragen (1 Punkt für Ordnungswidrigkeiten, 2 Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten mit vorgesehenem Regelfahrverbot sowie für Straftaten, 3 Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis).
Beim Stand von bis zu 5 Punkten kann durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar 1 Punkt abgebaut werden.
Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt werden nach 2,5 Jahren, grobe Ordnungswidrigkeiten mit vorgesehenem Regelfahrverbot sowie Straftaten nach 5 Jahren und Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren gelöscht.