Dieselskandal: BGH-Grundsatzurteile zum Schadenersatz bei Thermofenstern

Der VIa. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26.06.2023 wichtige Grundsatzurteile zu Dieselfahrzeugen mit sogenanntem Termofenster verkündet.

Im Ergebnis hat nach dem EuGH nun auch der BGH die Hürden für Schadensersatzklagen gegen Hersteller im Dieselskandal von Vorsatz auf Fahrlässigkeit gesenkt.

Dieselkunden, in deren Autos eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde, steht bei fahrlässigem Rechtsverstoß des Herstellers ein Schadensersatzanspruch zu i.H.v. 5 bis 15 % des Kaufpreises des Fahrzeugs und somit in Höhe des sogenannten Differenzschadens, wobei in gewissen Konstellationen Nutzungen angerechnet werden müssen. Das Fahrzeug kann der Käufer behalten.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, sollten Sie in dieser Form vom Dieselskandal betroffen sein und Ansprüche geltend machen wollen.