Bundesgerichtshof zur Annullierung eines Flugs wegen Streiks an den Passagierkontrollen

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 04.09.2018 (Az.: X ZR 111/17) entschieden, dass den Passagieren eines annullierten Flugs auch dann ein Anspruch auf Ausgleichszahlung zustehen kann, wenn die Passagierkontrollen am Startflughafen bestreikt wurden und deshalb nicht gewährleistet war, dass alle Passagiere den Flug erreichen konnten.