Elzer Berg und TRAFFIPAX Traffistar S 330

Messungen mit dem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät der Bauart TRAFFIPAX Traffistar S 330 sollten objektiv überprüft werden, sofern Zweifel an der gemessenen Geschwindigkeit bestehen.

Unabhängig davon, dass die Messwertbildung bereits anhand von Rohmessdaten nicht überprüft werden kann, ist vielen Bußgeldstellen und auch Gerichten unbekannt, dass das Gerät Mehrfachmessungen durchführt und gemäß der innerstaatlichen Bauartzulassung immer das kleinere Messergebnis zur Anzeige gelangen soll.

Tatsächlich wird von allen Messwerten jedoch immer nur ein bestimmter ausgewählt und angezeigt und ist dies ein Mittelwert. Folglich bedarf es einer Abschätzung, um wie viel der geringste Wert kleiner sein kann als der angezeigte Wert, der als Höchstwert angenommen werden muss.

Aus der Bauartzulassung folgt, dass bei Abweichungen von mehr als der betrieblichen Fehlergrenze zwischen den Einzelwerten annulliert werden muss. Dies ist dann der Fall, wenn der geringste und der höchste Wert um mehr als die Verkehrsfehlergrenze von 3 km/h bzw. 3 % voneinander abweichen. Somit ist es erforderlich, neben dem Verkehrsfehler einen zusätzlichen Fehler von 1,5 km bzw. 1,5 % anzusetzen, sodass die gemessene Geschwindigkeit bereits entsprechend zu reduzieren ist.

Bitte sprechen Sie uns an, sollten Sie von einer entsprechenden Messung betroffen sein.