Benutzung eines Mobiltelefons: Freispruch vor dem AG Westerburg!
In einer Bußgeldsache wegen des Vorwurfs der verbotenen Benutzung eines Mobiltelefons durch den Fahrzeugführer wurde der von Rechtsanwalt Markus Bittner verteidigte Betroffene in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Westerburg am 11.09.2023 freigesprochen, die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen wurden der Staatskasse auferlegt.
Nach Einlassung des Betroffenen und durchgeführter Beweisaufnahme durch Einvernahme von zwei Polizeibeamten war das Gericht davon überzeugt, dass der Betroffene über die Freisprechanlage seines Fahrzeugs telefoniert und dabei das Mobiltelefon lediglich aus der Brusttasche des Hemds genommen und im Fahrzeug umgelagert hatte, da das Mobiltelefon störte.
Auch diese Entscheidung zeigt, das sogenannte Handyverstöße mit der richtigen Prozesstaktik häufig gut zu verteidigen sind.
Rechtsanwalt Markus Bittner ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Vertragsanwalt auf die Verteidigung in Bußgeldsachen und Verkehrsstrafsachen spezialisiert.