Verschweigen eines weiteren Unfallversicherungsvertrages

Beantragt ein Versicherungsnehmer bei mehreren Versicherern Leistungen aus jeweils bestehenden Unfallversicherungsverträgen und lässt er innerhalb weniger Tage in jedem der Antragsvordrucke die Frage nach anderen Unfallversicherungen unbeantwortet, so ist regelmäßig von einer vorsätzlichen Verletzung der Obliegenheit zu wahrheitsgemäßen Angaben durch den Versicherungsnehmer auszugehen, die zur Leistungsfreiheit des jeweiligen Versicherers führt (OLG Koblenz, Beschluss vom 12.04.2016, 10 U 778/15).