Seminar: Verteidigung gegen Maßnahmen der Vermögensabschöpfung

Frau Rechtsanwältin Quarta hat am 14.05.22 an der 5-stündigen Fortbildungsveranstaltung: Verteidigung gegen Maßnahmen der Vermögensabschöpfung von Oberstaatsanwalt Dr. Martin Binns der Staatsanwaltschaft Oldenburg teilgenommen.

Das seit dem 01.07.2017 geltende Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung führte zu einer erheblichen Ausweitung der Einziehung von Taterträgen. Die aktuellen Entwicklungen und Auswirkungen wurden gemeinsam mit den Kursteilnehmenden anhand praxisrelevanter Fälle erarbeitet. Dabei lag der Schwerpunkt immer darauf, mögliche Angriffspunkte und Strategien für die Verteidigung aufzuzeigen.

Schwerpunkte:

  • Materielles Recht der §§ 73 ff. StGB, insbesondere das „erlangte Etwas“
  • Vorläufige Sicherungsmaßnahmen – Beschlagnahme (§§ 111b ff. StPO) und Vermögensarrest (§§ 111e ff. StPO)
  • Neue Abschöpfungsmöglichkeiten, insbesondere die selbständige Einziehung nach § 76a StGB
  • Grundzüge des Vollstreckungsverfahrens (§§ 459g ff. StPO)
  • Grundzüge des Opferentschädigungsverfahrens