Schaden auf Nachbargrundstück durch Astbruch
Der Eigentümer muss auf seinem Grundstück stehende Bäume in regelmäßigen Abständen auf Schäden und Erkrankungen hin untersuchen und im Falle des Verlustes der Standfestigkeit entfernen. Er kann die Kontrolle auch bei älteren Bäumen selbst durchführen; eine eingehende fachmännische Untersuchung ist erst dann zu veranlassen, wenn sich Schadenssymptome zeigen (OLG Brandenburg, Urteil vom 22.10.2015, 5 U 104/13).