Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung
In den einzelnen Bundesländern existieren Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, die beispielsweise regeln, wo überhaupt gemessen werden darf.
Auch wenn diese Richtlinien nach allgemeiner Meinung keine unmittelbare Außenwirkung haben, sollen sie die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen sichern, sodass sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind.
Da die Verkehrsteilnehmer die Erwartung hegen dürfen, dass sich die Verwaltungsbehörden über Richtlinien zur Handhabung des Verwaltungsermessens, die eine gleichmäßige Behandlung sicherstellen sollen, im Einzelfall nicht ohne sachliche Gründe hinwegsetzen, verringert sich der Handlungsunwert im Falle eines Richtlinienverstoßes, sodass unter Umständen sogar eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommt.
In einem aktuell vor dem Amtsgericht Alzey anhängigen Verfahren konnte Rechtsanwalt Markus Bittner unter Berufung auf einen Richtlinienverstoß die Verhängung eines einmonatigen Fahrverbots abwenden, nachdem die Verwaltungsbehörde im Vorverfahren neben einer Geldbuße zunächst noch ein solches verhängt hatte.