Coronavirus und E-Akte

Die Bundesregierung hat am 12.03.2020 dazu aufgerufen, im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen möglichst per Telefon und E-Mail zu korrespondieren.

Diese Möglichkeit bieten wir unseren Mandanten bereits seit 2017 an, da wir seitdem unsere Akten ausschließlich elektronisch führen, was zu einer spürbaren Beschleunigung der Bearbeitung geführt hat.

Selbstverständlich können Sie von dieser Möglichkeit auch weiterhin und unabhängig vom Coronavirus jederzeit Gebrauch machen, ohne dass die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit hierdurch in irgendeiner Weise beeinträchtigt würde.