Entziehung der Fahrerlaubnis wegen acht Punkten

Eine Fahrerlaubnis kann auch dann wegen des Erreichens von acht oder mehr Punkten entzogen werden, wenn dieser Punktestand bereits bei Verwarnung des Fahrerlaubnisinhabers gegeben, der Fahrerlaubnisbehörde aber noch nicht bekannt war (BVerwG, Urteil vom 26.01.2017, 3 C 21.15).