Anhörung falsch adressiert: Einstellung des Bußgeldverfahrens!
In einem vor dem Amtsgericht Montabaur anhängigen Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist es uns gelungen, in der Hauptverhandlung das Gericht davon zu überzeugen, dass die falsch adressierte Anhörung die Verjährung nicht unterbrochen hat mit der Folge, dass der Bußgeldbescheid dem Betroffenen erst nach Eintritt der Verfolgungsverjährung zugestellt wurde. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.
Auch diese Entscheidung zeigt, dass die Besonderheiten des Bußgeldverfahrens dem Spezialisten vielfältige Verteidigungsmöglichkeiten eröffnen.