Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach der StVO-Novelle 2020
Die neue Straßenverkehrsordnung ist am 28.04.2020 in Kraft getreten. Wegen eines Formfehlers im Gesetzestext ist jedoch die Bußgeldkatalogverordnung unwirksam und gilt dies somit auch für die neuen Regelungen zu Fahrverboten und Bußgeldern.
Somit stellt sich die Frage, ob nunmehr wieder die alten Bußgelder gelten oder aber das sogenannte Meistbegünstigungsprinzip des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vielmehr gebietet, das mildeste Gesetz anzuwenden und somit gewissermaßen das neue nichtige Gesetz.
Auch wenn die Rechtslage äußerst komplex und das Vorgehen der Behörden völlig uneinheitlich sind, ergeben sich hieraus vielfältige Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung des Betroffenen.