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Verpflichtung zum Kündigungsbutton ab dem 01.07.2022

Das „Gesetz über faire Verbraucherverträge“ schreibt ab dem 01.07.2022 den sogenannten Kündigungsbutton vor. Wurde auf einer Website ein kostenpflichtiger Vertrag mit Laufzeit abgeschlossen, muss dieser darüber auch online über einen sogenannten Kündigungsbutton wieder kündbar sein. Für die Gestaltung des Kündigungsbuttons gibt es gesetzliche Vorgaben.