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Antrag auf Neufeststellung gemäß § 44 SGB X

Sie haben im Sozialrecht einen nicht begünstigenden Bescheid erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind, da dieser Ihrer Meinung nach rechtswidrig ist. Leider haben Sie die Widerspruchsfrist versäumt, womit der Bescheid eigentlich unanfechtbar geworden ist. In diesem Fall haben Sie jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Neufestsetzung gemäß § 44 SGB X zu stellen. Diese Vorschrift gewährt Ihnen grundsätzlich einen Anspruch auf Rücknahme des (im Ergebnis tatsächlich rechtswidrigen) Bescheids mit Wirkung für die Vergangenheit – längstens für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren. Durch den Antrag wird der Leistungsträger veranlasst, den eigentlich bestandskräftigen Bescheid erneut zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung ergeht sodann mittels eines neuen Bescheids, der wiederum mit einem (nunmehr fristgerecht eingelegten) Widerspruch angegriffen werden kann.