Nutzung einer Fernbedienung für Navigationsgerät gilt als Handyverstoß
Autofahrer dürfen elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, während der Fahrt nicht in die Hand nehmen. So ist etwa das Telefonieren mit einem Handy ohne Freisprechanlage tabu. Das Verbot gilt aber auch schon für Fernbedienungen solcher Geräte allein, wenn Fahrer diese in die Hand nehmen.
Wie das OLG Köln in seinem Beschluss vom 05.02.2020 – Az. III-1 RB’s 27/20 – ausgeführt hat, stellt auch eine Fernbedienung für ein Navigationsgerät ein „der Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät“ im Gesetzessinn dar.