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Tod einer Frau nach „Teufelaustreibung“

Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 30.08.2021 – 521 Ks 3/20 – entschieden, dass eine Salzwasserbehandlung zur Teufelsaustreibung eine Körperverletzung mit Todesfolge darstellt.

Der Ehemann der Frau sowie die Schwiegereltern hatten diese mit Salzwasser behandelt, um die Frau von einem Teufel zu befreien, der für die Kinderlosigkeit derselben verantwortlich gemacht wurde.

Die Strafkammer verhängte gegen den Ehemann eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten und gegen die Schwiegermutter eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Der Schwiegervater erhielt eine zweijährige Freiheitsstrafe zur Bewährung.

Die Angeklagten haben die Tatvorwürfe im Verlauf der achtmonatigen Hauptverhandlung eingeräumt.

Insbesondere aufgrund der Geständnisse, die wesentlich zur Tataufklärung beigetragen hätten, ist das Gericht in Hinblick auf den Straftatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge von einem minder schweren Fall ausgegangen, so dass ein Strafrahmen zwischen einem Jahr und zehn Jahren Freiheitsstrafe anzuwenden war.

Reform zu § 261 StGB ( Geldwäsche)

Von Geldwäsche spricht man, wenn illegal erworbenes Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust wird, um dessen Herkunft zu verschleiern. Dass der Tatbestand bisher an bestimmte Vortaten geknüpft ist, deren Nachweis oft schwierig ist, blockiert in vielen Fällen die Verfolgung der Täter.

Nach einem neuen Gesetzentwurf zur Geldwäsche soll für eine Strafbarkeit nach § 261 StGB künftig keine schwierig nachweisbare Vortat mehr erforderlich seien, sondern das bloße Verschleiern kriminell erlangten Vermögens ausreichen.

Dieses Ziel verfolgt ein Entwurf, den Justiz- und Finanzministerium am Dienstag in Berlin veröffentlicht haben.