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EU-Fahrerlaubnis umgeht keine Sperre in Deutschland

Eine im europäischen Ausland erteilte Fahrerlaubnis für unionsrechtlich harmonisierte Fahrerlaubnisklassen gilt auch in Deutschland. Wurde die Fahrerlaubnis im EU-Ausland aber zu einem Zeitpunkt erteilt, zu dem in Deutschland wegen einer rechtskräftigen Verurteilung keine Fahrerlaubnis hätte erteilt werden dürfen, gilt dies nicht. Das hat das Verwaltungsgericht Trier in seinem Beschluss vom 09.02.2021, Az. 1 L 31/21.TR mitgeteilt.

Ein Mann aus Deutschland wurde wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Außerdem wurde die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Mann vor Ablauf eines Jahres keine Fahrerlaubnis mehr zu erteilen.

Das wollte er jedoch nicht hinnehmen und machte in Luxemburg den Führerschein. Mit dieser so im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis war er dann auch wieder auf deutschen Straßen unterwegs. Dies wurde ihm untersagt.

Der von dem Mann dagegen eingelegte Widerspruch blieb genauso erfolglos wie der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Das VG Trier wies den Antrag nämlich mit der Begründung ab, dass zwar grundsätzlich die Berechtigung bestehe, mit einer luxemburgischen Fahrerlaubnis Fahrzeuge auch in Deutschland zu führen. Diese Berechtigung entfalle jedoch, wenn die ausländische Fahrerlaubnis zu einer Zeit erteilt wurde, während der in Deutschland eine Sperrfrist zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis lief. In einem solchen Fall dürfe die Fahrerlaubnisbehörde auch dann eine solche Feststellung treffen, selbst wenn die Sperrfrist bereits abgelaufen ist. Denn der der Fahrerlaubnis anhaftende „Makel“ bestehe sonst bis zur endgültigen strafgerichtlichen Entscheidung fort.

Sperrfristverkürzung

Hat das Gericht die Fahrerlaubnis entzogen und zugleich eine Sperrfrist bestimmt, binnen derer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf, besteht gemäß § 69 Abs. 7 StGB die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen die Sperrfrist vorzeitig aufzuheben zu lassen. Hierdurch kann die Sperrfrist gegebenenfalls um bis zu drei Monate verkürzt werden. Bitte sprechen Sie uns an, sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll.