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Verurteilung eines Autofahrers, der Ersthelfer beleidigt und Rettungskräfte blockiert hat!

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Verurteilung eines Autofahrers zu einer hohen Geldstrafe und zum Fahrverbot von 4 Monaten bestätigt, der Ersthelfer und Rettungskräfte bei einem Unfall behindert und beleidigt hat. Über die verworfene Sprungrevision informierte das Gericht am Dienstag (Beschl. v. 10.03.2022, Az. III-4 RVs 2/22).  

Das OLG hat das Verhalten des Mannes ebenfalls als eine dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gleichstehende Straftat nach § 115 Abs. 3 Strafgesetzbuch gewertet. Danach wird wie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bestraft, wer bei Unglücksfällen Hilfeleistende eines Rettungsdienstes durch Gewalt behindert.

Letztlich hat das OLG die Einzelstrafe von 90 Tagessätzen für die Behinderung bestätigt, weil die Ausgangsinstanz zu Recht darauf abgestellt habe, dass der Autofahrer den Rettungseinsatz mit mehreren Handlungen verzögert habe. Das Fahrverbot sah der Senat „als zusätzlichen Denkzettel“ ebenfalls als gerechtfertigt an, weil der Mann sein Fahrzeug in schwerwiegender Weise im Straßenverkehr missbraucht habe. Die Verurteilung ist nun rechtskräftig.