Reduzierung der Geldbuße zur Vermeidung der Verlängerung der Probezeit und des Aufbauseminars
Werden Führerscheinneulinge mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h außerorts geblitzt, erhalten sie ein Bußgeld von 70 bis 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. In der Probezeit bleibt es allerdings nicht dabei. Hierbei handelt es sich nämlich um einen sogenannten A-Verstoß, eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. In der Folge wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.
In unserem Fall erhielt die Mandantschaft in der Probezeit für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften von 26 km/h einen Bußgeldbescheid mit 80 € sowie einem Punkt.
Heute konnte Frau Rechtsanwältin Quarta vor dem Amtsgericht in Frankfurt – Zweigstelle Höchst – erreichen, dass die Geldbuße aus dem Bußgeldbescheid von 80 € auf 55 € reduziert wurde und damit kein Punkt eingetragen wird. Die Mandantschaft muss daher nicht an einem Aufbauseminar teilnehmen und ihre Probezeit verlängert sich nicht.
Finden Sie sich nicht mit Bußgeldbescheiden ab, denn wir versuchen für Sie eine akzeptable Lösung zu finden.