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Biss durch HIV-Infizierten ist nicht immer eine gefährliche Körperverletzung

Das Amtsgericht München hat in seinem Urteil vom 28.07.2020, Az. 813 Ds 256 Js 151985/19 einen 25-jährigen HIV-Infizierten, der einem Mann bei einer körperlichen Auseinandersetzung eine Bisswunde zugefügt hatte, wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt.

Eine gefährliche Körperverletzung, von der die Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung zunächst ausgegangen war, stelle der Biss jedoch nicht dar, da keine Infektionsgefahr bestanden habe.