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Mietfrei wohnen während Corona!

Im Rahmen des Gesetzes zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind am 01.04.2020 auch Regelungen für Wohnraummietverhältnisse in Kraft getreten, die sicherstellen sollen, dass kein Mieter während der andauernden Krise, durch Corona verursacht, seine Wohnung verliert.
Doch was genau hat der Bundestag geregelt und wie sollten sich Mieter und Vermieter nun verhalten?
Zunächst hat die Bundesregierung festgelegt, dass Mietern und Pächtern für den Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden kann. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Mietzinszahlungen in dieser Zeit einfach entfallen. Vielmehr bleiben die Mieter weiterhin zur pünktlichen Zahlung Ihrer Miete verpflichtet und für den Fall der Nichtzahlung entsteht ein Zahlungsverzug mit der Folge, dass die Vermieter Verzugszinsen von den Mietern verlangen können.
Darüber hinaus wurde gleichzeitig festgelegt, dass die Mietschulden aus diesem Zeitraum bis spätestens zum 30.06.2022 beglichen werden müssen und ansonsten dann wegen Zahlungsverzug gekündigt werden kann.
Der wichtigste Punkt ist jedoch, dass im Streitfall, wenn also der Vermieter daran zweifelt, dass das Ausbleiben der Zahlung tatsächlich im Zusammenhang mit der Pandemie steht und trotz des neuen Kraft getretenen Gesetzes kündigt, die Mieter nachweisen müssen, dass die Nichtleistung der Mietzahlung aus den Folgen der Pandemie resultiert.
Im Klartext bedeutet dies, dass nur solchen Mietern nicht gekündigt werden kann, die auch tatsächlich Gehaltseinbußen durch die aktuelle Krise zu verzeichnen haben.
Gerne berate ich Mieter zu der Frage, ob im konkreten Einzelfall Kündigungsschutz besteht und welche Folgen die Nichtzahlung der Miete mit sich bringt.
Zumindest die privaten Vermieter werden durch die neuen gesetzlichen Regelungen jedoch ebenfalls geschützt, da die Raten auf bestimmte Darlehen ebenfalls im Zeitraum 01.04.2020 bis 30.06.2020 gestundet werden. Allerdings ist auch hier der Nachweis erforderlich, dass Einnahmeausfälle durch die COVID-19-Pandemie verursacht werden.
Haben Sie als Vermieter Fragen rund um das Thema Mietzinszahlungen während der Corona-Pandemie, kontaktieren Sie mich gerne auch über das Kontaktformular auf unserer Homepage für eine umfassende persönliche Beratung.