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Verteidigung gegen den Vorwurf eines Handyverstoßes: Erfolgversprechender, als vielfach gedacht!

Gegen Handyverstöße geht der Gesetzgeber hart vor, häufig wird der Vorwurf jedoch zu Unrecht erhoben. Gemeinhin gilt die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Handyverstoßes als schwierig, tatsächlich lassen sich jedoch entsprechende Vorwürfe mit der richtigen Taktik häufig entkräften.

In einem von Rechtsanwalt Markus Bittner vor dem Amtsgericht Linz am Rhein geführten Bußgeldverfahren konnte aktuell wieder entsprechendes erreicht und somit die Eintragung von einem Punkt im Fahreignungsregister des Mandaten abgewendet werden.

Nutzung einer Fernbedienung für Navigationsgerät gilt als Handyverstoß

Autofahrer dürfen elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, während der Fahrt nicht in die Hand nehmen. So ist etwa das Telefonieren mit einem Handy ohne Freisprechanlage tabu. Das Verbot gilt aber auch schon für Fernbedienungen solcher Geräte allein, wenn Fahrer diese in die Hand nehmen.

Wie das OLG Köln in seinem Beschluss vom 05.02.2020 – Az. III-1 RB’s 27/20 – ausgeführt hat, stellt auch eine Fernbedienung für ein Navigationsgerät ein „der Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät“ im Gesetzessinn dar.