Einsicht in die gesamte Messreihe: Neue Verteidigungsansätze

In einem aktuell vor dem AG Rüdesheim am Rhein wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung anhängigen Bußgeldverfahren, in welchem der Betroffene von Rechtsanwalt Markus Bittner verteidigt wird, hat das Gericht dem Antrag der Verteidigung stattgegeben und der Verwaltungsbehörde aufgegeben, die gesamte Meßreihe des verwendeten Geschwindigkeitsmessgeräts des Tattages einschließlich Token und Passwort herauszugeben. Das Gericht reagiert hiermit auf einen aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2022, 4 StR 181/21, aus welchem sich neue Verteidigungsansätze ergeben.