ESO und LED

Seit Jahren wird diskutiert, ob Rohmessdaten im verkehrsrechtlichen OWi-Verfahren eine nachträgliche Überprüfung einer Messung ermöglichen und daher im Sinne eines fairen und rechtsstaatlichen Messverfahrens abzuspeichern und der Verteidigung zur Verfügung zu stellen sind. Eines der wenigen Messgeräte, das diese Rohmessdaten abspeichert, ist der ES 3.0.

Schon seit längerem können Sachverständige bei diesem Gerät Beeinflussungen des Messwerts durch LED-Licht der gemessenen Fahrzeuge nachweisen. In einem konkreten Einzelfall konnte nun eine Abweichung von mehr als 6 km/h festgestellt werden sowie eine um mehr als 4 Meter abweichende Abstandsanzeige. Beide Werte liegen deutlich außerhalb der Verkehrsfehlergrenzen unterstreichen einmal mehr, dass Fehlmessungen Realität sind und Romessdaten dabei helfen, sie aufzuspüren und zu belegen.