Frohe Weihnachten!

Wir wünschen Ihnen Frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr 2018!

„Effektive Zwangsvollstreckung für Profis“

Frau Judith Gabricsevics hat am 23.11.2017 an dem Seminar „Effektive Zwangsvollstreckung für Profis“ teilgenommen. Themen waren unter anderem aktuelle Gesetzesänderungen, neue Tendenzen in der Rechtsprechung und Tipps für eine effektive Zwangsvollstreckung (zum Beispiel Haftbefehl, Drittauskünfte, eidesstattliche Versicherungen, Unterhaltspfändungen,  inländische und grenzüberschreitende Kontenpfändung, Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens, Vollstreckung in den Immobilienwert).

„Neues Recht und aktuelle Rechtsprechung im Sozialversicherungsrecht“

Rechtsanwalt Wolfgang Kastner hat am 17. und 18.11.2017 an der 15 stündigen Fortbildungsveranstaltung „Neues Recht und Aktuelle Rechtsprechung im Sozialversicherungsrecht“ in Frankfurt teilgenommen. Themen waren unter anderem neue Rechtsprechung aus den Themenbereichen SGB II und SGB III, ausgewählte Themenkomplexe zum SGB VI und zum SGB VII, das Verfahrensrecht (SGB X und SGG nebst Kostenrecht) sowie die private und die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

7. Frankfurter Medizinrechtstage

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 03. und 04.11.2017 jeweils ganztägig an der fünfzehnstündigen Fortbildungsveranstaltung im Medizinrecht „7. Frankfurter Medizinrechtstage 2017“ teilgenommen. Themen waren unter anderem rechtliche Probleme im Bereich der Gynäkologie, der Chefarztvertrag, die Krankenhausabrechnung, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Befunderhebungsfehler, Befunderhebungsfehler in Orthopädie und Unfallchirurgie, Behandlungsfehler in der operativen Gynäkologie, der Sachverständigenbeweis sowie der Abrechnungsbetrug.

Telefonische Erreichbarkeit der Kanzlei

Da es der Deutschen Telekom AG auch nach Monaten nicht gelungen ist, der Kanzlei einen störungsfreien IP-Telefonanschluss zur Verfügung zu stellen, sind wir in unregelmäßigen Abständen (beispielsweise am 10.10.2017 und 09.04.2018) nur eingeschränkt erreichbar. In diesen Fällen kommt entweder erst gar keine Verbindung zustande oder das Telefonat wird unterbrochen. Bitte versuchen Sie es gegebenenfalls noch einmal oder senden Sie uns eine E-Mail.

MPU bei BAK von weniger als 1,6 Promille?

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 06.04.2017 zu dem Aktenzeichen 3 C 24.15 klargestellt, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von weniger als 1,6 Promille die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht von der Beibringung einer MPU abhängig machen darf, solange nicht zusätzliche Tatsachen die Annahme künftigen Alkoholmissbrauchs begründen.

Haushaltsführungsschaden nach einem Schadenereignis

Verkehrsunfälle, medizinische Behandlungen und andere Schadenereignisse können zu Personenschäden führen. Neben dem Schmerzensgeld steht dann insbesondere auch der Haushaltsführungsschaden zur Regulierung an, welcher unter Umständen sogar das Schmerzensgeld bei weitem übersteigen kann.

Hierbei handelt es sich allerdings um eine schwierige Materie, die vielfach nicht richtig beherrscht wird, sodass Ansprüche des Verletzten verloren gehen.

Rechtsanwalt Markus Bittner berät und vertritt auch insoweit seit mehr als 20 Jahren Verletzte gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer!

 

 

 

Update im Personenschaden- und Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 07.07.2017 in Köln an einer zehnstündigen Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO im Versicherungsrecht teilgenommen. Themen waren unter anderem die Berechnung des Personenschadens, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Rechtsschutzversicherung sowie Besonderheiten im Haftpflichtversicherungsrecht.

Erreichbarkeit der Kanzlei

Selbstverständlich legen wir großen Wert darauf, für Sie auf allen Kommunikationswegen erreichbar zu sein!

Aus diesem Grund haben wir beispielsweise für jeden Rechtsanwalt und für jede Mitarbeiterin eine auf unserer Homepage veröffentlichte eigene E-Mail-Adresse eingerichtet, über welche der jeweilige Sachbearbeiter direkt erreichbar ist.

Darüber hinaus ist das Sekretariat während der Öffnungszeiten der Kanzlei ständig besetzt. Die Rechtsanwälte haben zudem telefonische Sprechzeiten eingerichtet, um sich zeitlich auf Anfragen ihrer Mandanten einstellen zu können. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass während der üblichen Sprechzeiten von Gerichten anberaumte Verhandlungstermine wahrgenommen werden müssen; in diesen Fällen rufen wir schnellstmöglich zurück.

Selbstverständlich können Sie auch jederzeit per E-Mail oder telefonisch persönliche Besprechungstermine mit uns vereinbaren und uns in der WERKStadt Limburg besuchen!

Am 01.06.2017 hat die Telekom Deutschland GmbH den Kanzleianschluss auf die IP-basierte Telefonie umgestellt. Leider resultierten hieraus jedoch in der Anfangsphase erhebliche Verbindungsprobleme, die dazu führen, dass wir telefonisch und per Fax nicht immer erreichbar waren. Dies bitten wir zu entschuldigen.

 

 

 

 

Aktuelles aus dem Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 23. und 24.06.2017 in Oberhof (Thüringen) an einer fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung des ADAC im Verkehrsrecht teilgenommen. Themen waren unter anderem der Abfindungsvergleich von Personenschäden, die Regulierung des Sachschadens nach einem Unfall, die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Kaskoversicherer sowie Grundlagen der Unfallanalytik sowie der Verkehrsmesstechnik.

Krankenhauskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 10.06.2017 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Neuere Rechtsprechung zur privaten Krankenhauskosten- und Krankentagegeldversicherung“ teilgenommen.

Verteidigung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Beim Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit droht neben einer Geldbuße und der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg auch die Verhängung eines Fahrverbots von bis zu drei Monaten. Dabei kommt es darauf an, wie hoch die Geschwindigkeitsdifferenz ist, ob innerorts oder außerorts gemessen und ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung zum zweiten Mal um mehr als 26 km/h überschritten wurde.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Markus Bittner fordert zunächst bei der Verwaltungsbehörde die vollständigen Verfahrensakten an und überprüft, ob Messfehler vorliegen. Gegebenenfalls kann anschließend zur Auswertung der Messdatei ergänzend ein privates Sachverständigengutachten eingeholt werden; auch diese Kosten übernimmt grundsätzlich der Rechtsschutzversicherer.

In einer schriftlichen Einlassung gegenüber der Bußgeldstelle können anschließend die Fehler der Messung offen gelegt werden.

Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, kann durch eingehende Befragung des Messpersonals herausgefunden werden, wie die Messung durchgeführt wurde. Auch mangelnde Sachkunde des Messpersonals kann zur Verfahrenseinstellung führen.

Die polizeilichen Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung der einzelnen Bundesländer sehen vor, dass nicht überall gemessen werden darf. Verstöße hiergegen können zumindest zu einem Wegfall des Fahrverbots führen.

In besonderen Fällen kann statt eines eigentlich zu verhängenden Fahrverbots eine erhöhte Geldbuße festgesetzt werden, wenn zwischen Tat und Ahndung ein erheblicher Zeitablauf liegt oder die Verhängung eines Fahrverbots aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine außergewöhnliche Härte darstellen würde und somit unverhältnismäßig wäre.

Über diese Verteidigungsmöglichkeiten hinaus stehen Rechtsanwalt Bittner als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bußgeldverfahren eine Vielzahl weiterer Ansatzpunkte zur Verfügung.