MPU bei BAK von weniger als 1,6 Promille?
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 06.04.2017 zu dem Aktenzeichen 3 C 24.15 klargestellt, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von weniger als 1,6 Promille die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht von der Beibringung einer MPU abhängig machen darf, solange nicht zusätzliche Tatsachen die Annahme künftigen Alkoholmissbrauchs begründen.