Wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Krise
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind derzeit noch nicht absehbar. Um diese möglichst gering zu halten, stehen vielfältige rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.
Beispielsweise kann Kurzarbeitergeld beantragt werden oder eine Entschädigung sowohl für Praxisinhaber als auch für angestellte Mitarbeiter, wenn der Praxisbetrieb aus infektionsschutzrechtlichen Gründen untersagt wird.
Weiterhin können staatliche Hilfen beantragt und möglicherweise auch Entschädigungen geltend gemacht werden, sollten Aufträge wegen des Coronavirus wegfallen.
Für den Fall, dass Mitarbeiter Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen (laut WHO Fieber, trockener Husten, Abgeschlagenheit), müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schnell reagieren.
Bitte sprechen Sie uns an, sollte Beratungs- oder Vertretungsbedarf bestehen!