Verschärfung der Sanktionen bei den Geschwindigkeitsübertretungen ab dem 28.04.2020
Am 28.04.2020 treten weiterreichende Änderungen der Bußgeldkatalogverordnung in Kraft.
Ein wesentlicher Punkt ist die Verschärfung der Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h, bei denen die Regelsätze verdoppelt wurden.
Weiterhin wurde äußerst kurzfristig auf Empfehlung des Bundesrats hin die Grenze für ein Fahrverbot von einem Monat innerorts auf 21 km/h Überschreitung und außerorts auf nur 26 km/h herabgesetzt.