Verordnungen auf einem „Grünen Rezept“

Den Krankenkassen wurde 2012 im Versorgungsstrukturgesetz die Möglichkeit eingeräumt, ihre Satzungsleistungen auszuweiten und auch Kosten für rezeptfreie Arzneimittel zu erstatten. Hiervon haben mittlerweile viele Krankenkassen Gebrauch gemacht, so dass gegebenenfalls bei der jeweiligen Krankenkasse nachgefragt werden sollte, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang freiverkäufliche Arzneimittel bezahlt werden.