Strafbefehl! Was nun?

Häufig und insbesondere dann, wenn der Beschuldigte nicht anwaltlich vertreten ist, werden von den Gerichten Strafbefehle erlassen, ohne dass der Sachverhalt sorgfältig ermittelt worden wäre. Spätestens dann lohnt es sich häufig, einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung zu beauftragen, ob gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden sollte.

In den letzten Wochen haben die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften in drei Fällen, in denen wir für die Mandanten in Verkehrsstrafsachen Einspruch gegen den jeweiligen Strafbefehl eingelegt haben, anschließend den Strafbefehlsantrag zurückgenommen mit der Folge, dass die Staatskasse auch die notwendigen Auslagen der Mandanten zu tragen hatte.