OLG Saarbrücken: Verfahrenseinstellung bei Riegl FG 21-P

Das OLG Saarbrücken hat mit Beschluss vom 2.11.2021, Aktenzeichen SsBs 100/2021 (68/21 OWi) ein Bußgeldverfahren eingestellt, in welchem die Messung mit dem Lasermessgerät Riegl FG21-P erfolgte. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass kein faires und rechtsstaatliches Verfahren vorliege, wenn Romessdaten nicht gespeichert werden und auch kein Messfoto vorliegt.

Auch wenn zu beachten ist, dass sich um eine regional saarländische Entscheidung handelt und bei dem speziellen Messgerät zudem kein Messfoto gemacht wird, zeigt sich doch eine erste Tendenz, Messergebnisse von Geräten ohne Rohmessdatenspeicherung als unverwertbar anzusehen.