Neuer Bußgeldkatalog ab 28.04.2020!

Der im Februar verabschiedete neue Bußgeldkatalog für Autofahrer tritt Ende April in Kraft – und enthält drastische Verschärfungen.

1. Tempolimit: Ab 21 km/h Überschreitung gibt es ein Fahrverbot!

Eine innerörtliche Überschreitung des Tempolimits um 21 km/h weitreichendere Konsequenzen als bisher. Zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg erwartet den Betroffenen nun ein einmonatiges Fahrverbot.

Außerorts greifen diese Strafen (95 Euro, Fahrverbot für einen Monat) ab einem Verstoß von 26 km/h.

2. Rettungsgasse: Höhere Strafe!

Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, müssen schon seit Ende 2017 mit 200 Euro Bußgeld sowie mit zwei Punkten in Flensburg rechnen. Jetzt wird diese Strafe verschärft, indem nun auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann.

Fahrer, die die Rettungsgasse widerrechtlich nutzen, zahlen mindestens 240 Euro Bußgeld. Dazu erhalten sie zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

3. Parkverstöße: Höhere Bußgelder!

Wer sein Auto etwa an einer unübersichtlichen Stelle parkt, zahlt nun 35 statt 15 Euro.

Die Kosten für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt steigen von 35 auf 55 Euro.

Werden jeweils Einsatz – beziehungsweise Rettungsfahrzeuge behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro, dazu gibt es einen Punkt.

55 Euro kostet auch das unzulässige Abstellen von Fahrzeugen auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz sowie auf für E- und Carsharing-Fahrzeugen vorgesehenen Parkplätzen.

Das Parken oder Anhalten in zweiter Reihe wird nun mit mindestens 55 Euro geahndet.

4. Die Nutzung von Blitzer-Apps wird teurer!

Das Bußgeld für das Nutzen einer Blitzer-App während der Fahrt beträgt 75 Euro, dazu wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen

5. Besserer Schutz für Radfahrer!

Neben verschärften Tarifen fürs Pkw-Parken auf Schutzstreifen oder Radwegen, dürfen zum Beispiel Transporter oder Lkw über 3,5 Tonnen innerorts beim Rechtsabbiegen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Verstöße bedeuten 70 Euro Bußgeld und einen Punkt.

Fahrradfahrer dürfen jetzt ausdrücklich nebeneinander fahren, sofern sie den Verkehr nicht behindert.

Autofahrer müssen beim Überholen zu anderen Verkehrsteilnehmern einen Mindestabstand von innerorts 1,50 Meter sowie außerorts 2 Meter einhalten.