Rücktrittsrelevante Erheblichkeit eines Mangels beim Neuwagenkauf

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.05.2014, Az. VIII ZR 94/13 entschieden, dass bei einem Neuwagenkauf ein behebbarer Sachmangel erheblich sein und damit den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen kann, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand einen Betrag von 5 % des Kaufpreises überschreitet.

Kreditbearbeitungsgebühren sind unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat am 13.05.2014 in den beiden Revisionsverfahren XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 entschieden, dass Banken für Verbraucherkredite grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren erheben dürfen. Solche Entgelte sind unzulässig, weil Banken Kreditanträge aus eigenem Interesse ohnehin bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen. Banken müssen nun Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe befürchten.