Haftungsabwägung bei Kollision zwischen Überholendem und Linksabbieger

Bei Zusammenstößen zwischen einem links in eine Grundstückseinfahrt abbiegenden Kfz und einem in gleicher Richtung fahrenden, den Linksabbieger überholenden Pkw spricht der Beweis des ersten Anscheins wegen der dem Linksabbieger abverlangten äußersten Sorgfalt für ein Verschulden des Linksabbiegers (LG Hamburg, Urteil vom 23.01.2015, Az. 302 O 220/14).