Flugverspätung wegen mehrstündigen Systemausfalls im Flughafenterminal

Der BGH hat in seinem Urteil vom 15.01.2019 – X ZR 15/18, X ZR 85/18 entschieden, dass ein mehrstündiger Ausfall aller Computersysteme an den Abfertigungsschaltern eines Terminals außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung begründen kann. Dies bedeutet, dass ein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung im Rahmen der Flugverspätung entfällt.