Fahrverbote in Bußgeldverfahren

Häufig werden in Bußgeldverfahren neben der Festsetzung einer Geldbuße auch Fahrverbote von bis zu drei Monaten angeordnet.

Mit der richtigen Verteidigungsstrategie unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des zuständigen Gerichts und der Besonderheiten des Bußgeldverfahrens besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Anordnung eines Fahrverbots abzuwenden oder zumindest eine Reduzierung des Fahrverbots auf einen Monat zu erreichen.

Bitte sprechen Sie uns an, sollte in Ihrem Fall ein entsprechendes Fahrverbot angeordnet worden sein oder die Anordnung eines entsprechenden Fahrverbots drohen.