B 49: Kraftfahrstraße oder nicht?

Aufgrund des vierspurigen Ausbaus der B 49 aus Richtung Wetzlar gesehen ab Löhnberg bis zur Autobahn Anschlussstelle Limburg Nord wird diese von Kraftfahrern häufig irrtümlich als Kraftfahrstraße angesehen, obwohl mangels Zeichen 331.1 ( Kraftfahrstraße) für Lkw nicht § 18 Abs. 5 Nr. 1 StVO und somit eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt, sondern vielmehr eine solche von lediglich 60 km/h gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2b StVO.

Mit der richtigen Taktik gelingen es uns dennoch regelmäßig, in diesen Fällen lediglich die Verhängung einer Geldbuße unterhalb der Punktegrenze von 60,00 € zu erreichen.

Bitte sprechen Sie uns an, sollten Sie von einer entsprechenden Messung betroffen sein.