Beiträge

Fachanwaltslehrgang Strafrecht

Rechtsanwältin Laura Quarta nimmt 2019 an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht teil als Voraussetzung dafür, die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung „Fachanwältin für Strafrecht“ verliehen zu bekommen.

„Verkehrsrecht komplett“

Frau Rechtsanwältin Quarta nimmt im November 2018 in Frankfurt an der fünfstündigen strafrechtlichen Fortbildungsveranstaltung „Verkehrsrecht komplett“ teil. Themen sind unter anderem effektive Verteidigungsstrategien im Verkehrsstrafrecht und versicherungs- und haftungsrechtliche Fragen.

Rechtsanwältin Laura Quarta verstärkt die Kanzlei!

Frau Rechtsanwältin Laura Quarta verstärkt seit dem 01.06.2018 die Kanzlei Markus Bittner in Limburg.

Ihr besonderes Interesse gilt dem Strafrecht und dem Jugendstrafrecht sowie dem Opferschutz.

Sie berät und vertritt auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts und Jugendstrafrechts im Ermittlungsverfahren und vor Gericht als Strafverteidigerin und Pflichtverteidigerin sowie als Nebenklägervertreterin.

Verstoß gegen § 242 BGB bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer Unfallverletzung des Beifahrer-Mittäters bei Kraftraddiebstahl

Wird nach einem von zwei Mittätern begangenen Fahrzeugdiebstahl der eine Täter als Beifahrer des gestohlenen Fahrzeugs bei einem vom anderen Täter als Fahrer verursachten Verkehrsunfall verletzt, so ist der Verletzte nach den Grundsätzen von Treu und Glauben daran gehindert, den ihm gegen den fahrenden Mittäter zustehenden Schadensersatzanspruch direkt gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer des bestohlenen Halters geltend zu machen. So hat der BGH in seinem Urteil vom 27.02.2018 (IV ZR 109/17) entschieden.

Verfasserin: Ass. jur. Laura Quarta

Verkehrsrecht 2017: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verkehrsstrafrecht sowie zum Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 17.02.2017 in Frankfurt an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verkehrsstrafrecht“ teilgenommen. Referent war Jürgen Cierniak, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, 4. Strafsenat. Dabei wurde der aktuelle Stand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht dargestellt. Praktisch wichtige Fragestellungen aus Sicht der Verteidigung wurden vertieft sowie Ansätze für eine aktive Verteidigung besprochen. Schwerpunkt war dabei das Recht des Betroffenen, nach Geschwindigkeitsmessungen über einen Rechtsanwalt die Geräteakte und die Messdatei anfordern und auswerten und hierdurch die Messung angreifen zu können.