Beiträge

OLG Köln zum Diebstahl weggeworfener Kunst

Wie das OLG Köln in seinem Beschluss vom 21.04.2020 – III. 1 RVs 78/20 – entschieden hat, macht sich jemand, der Sachen aus der Mülltonne eines anderen nimmt, wegen Diebstahls strafbar.

Der angeklagte Mann hatte den international berühmten Kölner Künstler Gerhard Richter besucht, um ihm eine Kunstmappe mit diversen Werken anzubieten. Aus dem Verkauf wurde jedoch nichts. Beim Verlassen des Grundstücks bemerkte der Mann eine Papiermülltonne auf dem Grundstück des Künstlers, die umgefallen war. In dem herausgefallenen Papiermüll entdeckte der Mann vier von Richter angefertigte Werke. In dem Glauben, dies zu dürfen, nahm er die Skizzen mit. 

Zur Begründung führt das OLG letztinstanzlich aus, dass auch wenn der Künstler die Werke aussortiert habe, er weiter Eigentümer des auf seinem Grundstück befindlichen Abfalles geblieben sei. Daran ändere auch der Irrglaube des Mannes, dass er dazu berechtigt gewesen sei, nichts. Es handele sich dabei um einen Verbotsirrtum, der vermeidbar gewesen sei. Dies führe zwar zu einer Strafmilderung, jedoch nicht zur Straflosigkeit.

Keine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter

Das AG Dortmund hat entgegen der derzeit überwiegenden Rechtsprechung mit Urteil vom 21.01.2020 entschieden, dass bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter nicht automatisch von einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen werden kann (729 Ds – 060 Js 513/19 – 349/19). Dem lag eine Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,40 Promille zu einer verkehrsarmen Zeit in einem Fußgängerbereich zugrunde ohne tatsächlich feststellbare oder auch nur abstrakt drohende Beeinträchtigung von Rechtsgütern Dritter.

StPO-Reform auch im Sexualstrafrecht

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens beschlossen. Unter anderem sollen Opfer von Sexualstraftaten besser geschützt werden. So soll eine der Neuerungen sein, dass Vernehmungen von Opfern künftig auf Video aufgezeichnet werden sollen, es sei denn das Opfer stimme dem nicht zu. Ziel dieser Regelung ist es, zu vermeiden, dass Opfer oft ihre zunächst gemachten Aussagen im Strafprozess unter dem Druck des Täters zurücknehmen würden oder schwiegen. Wenn das Opfer nach der Videoaufnahme der Ersetzung seiner Aussage durch die Videoaufnahme im Prozess nicht widerspreche, könne das Video in der Hauptverhandlung die Opferaussage ersetzen.

Fachanwaltslehrgang Strafrecht vom 27-29.06.2019

Rechtsanwältin Quarta nimmt vom 27.06-29.06.2019 am letzten Baustein des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht in Frankfurt Oberursel teil. Themen sind das Steuerstrafrecht, die Strafvollstreckung und das Jugendstrafrecht.

Fachanwaltslehrgang Strafrecht



Rechtsanwältin Quarta nimmt vom 23.05.2019 bis zum 25.05.2019 am vierten Baustein des Fachanwaltslehrgangs im Strafrecht in Frankfurt a.M./Oberursel teil. Themen sind u.a.: Die Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht, Rechtsmedizin, Psychiatrie und Schuldfähigkeit und die Revision.



Neues zu behördlichen Messverfahren und Unfallflucht

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 24.05.2019 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren“ teil. Der renommierte Sachverständige Dipl-Physiker Klaus Schmetterling aus Oldenburg stellt sämtliche behördliche Messverfahren vor und erläutert deren Schwachpunkte, weiterhin wird die Wahrnehmbarkeit von Kollisionen im Hinblick auf die Unfallfluchtproblematik eingehend beleuchtet.

BGH: Bezeichnung der Erklärung eines Angeklagten als „Quatsch“ durch Schöffen kann dessen Ablehnung als befangen rechtfertigen

Bezeichnet ein Schöffe eine am ersten Verhandlungstag vorgetragene Erklärung des Angeklagten als „Quatsch“, ohne das Ende der Erklärung abzuwarten, so rechtfertigt dies die Ablehnung des Schöffen als befangen gemäß §§ 24 Abs. 2, 31 StPO. Es besteht insoweit ein gerechtfertigtes Misstrauen in dessen Unparteilichkeit. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 06.03.2018 – 3 StR 559/17 – entschieden.

AG Köln zur Strafbarkeit eines selbstgebauten Blitzers

Das Aufstellen eines selbstgebauten Blitzers im eigenen Vorgarten, um das Tempolimit in der Straße durchzusetzen, ist als Amtsanmaßung strafbar, so das AG Köln in seinem Beschluss vom 10.12.2018, Az.: 528 Ds 641/18.

Ein wegen Amtsanmaßung angeklagter Tischler, der mit einer selbstgebastelten Blitzer-Attrappe in seinem Kölner Stadtviertel Tempo 30 durchsetzen wollte, ist glimpflich davongekommen. Das Amtsgericht Köln stellte das Verfahren wegen geringer Schuld ein.

Der Mann hatte die Blitzer-Attrappe in seinem Vorgarten aufgestellt. Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, dass er die Attrappe an einem Samstagnachmittag im Jahr 2015 mit seinen heute  Kindern gebastelt habe.  Das Resultat war ein Werk aus Holzpaletten und einem roten Plastikstück für die vermeintliche Blitzverglasung.

Ein Autofahrer hatte den 36-Jährigen daraufhin im April wegen Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB angezeigt.

Entfernen nach Unfall beim Ein- und Ausfahren in die Waschstraße als Fahrerflucht

Wie das OLG Oldenburg in seinem Urteil vom 04.06.2018 (Az.: 1 Ss83/18) entschieden hat, gehört der Bereich einer Waschstraße zum öffentlichen Straßenverkehr im Sinne des § 142 StGB, wenn die Benutzung für jeden frei stehe, der dafür bezahlt. Dies gelte nicht nur für die Zu-und Ausfahrt, sondern auch für den Bereich der eigentlichen Waschanlage. Maßgeblich sei, ob ein Auto noch aus eigener Kraft bewegt werde und nicht lediglich von den zur Anlage gehörenden Einrichtungen. Das OLG hielt die vorangegangene Entscheidung des Amtsgerichts Osnabrück, in der eine Frau zu einer Geldstrafe und zum Führerscheinentzug verurteilt wurde, weil sie mit der Waschanlage kollidierte und sich danach vom Unfallort entfernte, ohne ihre Personalien anzugeben, aufrecht.

BGH zum Täter-Opfer-Ausgleich an Hinterbliebene

Ein Täter-Opfer-Ausgleich im Strafrecht ist nicht möglich, wenn das Opfer verstorben ist. Eine Ausgleichszahlung an die Angehörigen kann daher keine Strafmilderung für den Täter eines vollendeten Tötungsdelikts begründen, entschied der BGH mit nun veröffentlichtem Beschluss vom 06.06.2018 (Az. 4 StR 144/18).

BGH: Kein sexueller Missbrauch von Kindern bei bloßem Ausziehen eines Kindes

Das bloße Ausziehen eines Kindes stellt keinen strafbaren sexuellen Missbrauch von Kindern gemäß § 176 Abs. 1 StGB dar. Denn das Ausziehen eines Kindes stellt regelmäßig keine sexuelle Handlung am Körper des Kindes dar. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 23.02.2017 (1 StR 627/16) entschieden.

Fortbildung Strafrecht

Rechtsanwältin Laura Quarta nimmt vom 28. bis zum 30.03.2019 in Frankfurt an einer dreitätigen Fortbildung im Strafrecht teil. Themen sind unter anderem das Ermittlungsverfahren, die Untersuchungshaft sowie Durchsuchung und Beschlagnahme.