Beiträge

Digitalisierung des Rechtsverkehrs

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 16.03.2017 in Frankfurt an dem Workshop „Digitalisierung – Ausblick 2017“ der RA-MICRO Frankfurt Vertriebs GmbH teilgenommen, um die Vorgaben des Gesetzgebers zum elektronischen Rechtsverkehr bereits lange vor der flächendeckenden Eröffnung desselben in der Kanzlei umsetzen zu können.

Hiervon profitieren die Mandanten in erheblichem Maße, da die Akte elektronisch geführt werden kann und die Arbeitsabläufe und die Kommunikation mit dem Mandanten weiter beschleunigt werden.

Verkehrsrecht 2017: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verkehrsstrafrecht sowie zum Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 17.02.2017 in Frankfurt an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verkehrsstrafrecht“ teilgenommen. Referent war Jürgen Cierniak, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, 4. Strafsenat. Dabei wurde der aktuelle Stand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht dargestellt. Praktisch wichtige Fragestellungen aus Sicht der Verteidigung wurden vertieft sowie Ansätze für eine aktive Verteidigung besprochen. Schwerpunkt war dabei das Recht des Betroffenen, nach Geschwindigkeitsmessungen über einen Rechtsanwalt die Geräteakte und die Messdatei anfordern und auswerten und hierdurch die Messung angreifen zu können.

Alle Jahre wieder…

Wir bedanken uns bei allen Mandanten und Geschäftspartnern für die angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit, auf deren Fortführung wir uns freuen und wünschen frohe Festtage und alles erdenklich Gute für das neue Jahr!

Aktuelles Urteil des BGH zur Veräußerung des Unfallwagens zum Restwert

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.09.2016 zu dem Az. VI ZR 673/15 zum Einen klargestellt, dass der Geschädigte dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung des Unfallwagens keine Gelegenheit dazu geben muss, zum eingeholten Gutachten Stellung zu nehmen und gegebenenfalls bessere Restwertangebote vorzulegen.

 

Zum Anderen stellt der Senat in dem zitierten Urteil klar, dass die korrekte Ermittlung des Restwertes nach wie vor auf dem allgemeinen regionalen Markt zu erfolgen hat, da es dem Geschädigten möglich sein muss, das Fahrzeug bei einer ihm vertrauten Vertragswerkstatt oder einem angesehenen Gebrauchtwagenhändler bei dem Erwerb des Ersatzwagens in Zahlung geben zu können.

 

 

Umstrukturierung zur Fachanwaltskanzlei

Im Rahmen der Umstrukturierung der Kanzlei zu einer reinen Fachanwaltskanzlei scheidet Rechtsanwalt Andreas Heidenreich zum 30.11.2016 aus der Kanzlei aus und ist ab Dezember 2016 in eigener Kanzlei (Zum Sportzentrum 6, 35794 Mengerskirchen) tätig.

Manipulationsvorwürfe zu Dieselfahrzeugen der VW-Gruppe

In Europa gilt nach wie vor der NEFZ (Typprüfzyklus) als Maßstab für die Typgenehmigung eines Fahrzeugs. In den USA gelten für Dieselfahrzeuge weit niedrigere NOx-Grenzwerte als in Europa. Für das Erreichen der dort vorgeschriebenen NOx-Grenzwerte wurde eine Software eingesetzt, die den Prüfzyklus erkennt und manipuliert. Auch in Europa ist offenbar in zahlreichen Motoren der VW-Gruppe (VW, Seat, Skoda, Audi) diese Manipulationssoftware verbaut worden; unklar ist, ob diese im Prüfzyklus nach NEFZ tatsächlich aktiviert wurde. Es liegen somit daher derzeit noch keine gesicherten Erkenntnisse dafür vor, dass ähnliche Manipulationen wie in den USA bei europäischen VW-Modellen stattfinden.

Sollte sich auch für den europäischen Markt herausstellen, dass die im Prüfzyklus ermittelten Werte fehlerhaft sind, liegt ein Sachmangel vor. In diesem Fall kommen gesetzliche Sachmängelhaftungsrechte in Betracht, wobei Verjährungsfristen zu beachten sind (für Privatleute gegenüber dem Händler 2 Jahre für Neufahrzeuge und 1 Jahr für Gebrauchtfahrzeuge; für Unternehmer 1 Jahr beim Neuwagenkauf).

Schadenersatzansprüche wegen arglistiger Täuschung stehen gegen den Hersteller im Raum, sollte sich der Manipulationsverdacht bestätigen. Dem Händler wäre das Fehlverhalten des Herstellers nicht zuzurechnen. Als Schadenspositionen könnten unter anderem Kosten für die Fehlerbeseitigung sowie nachgewiesene Mehrkosten durch einen Kraftstoffmehrverbrauch geltend gemacht werden.

Der Käufer kann vom Händler im Rahmen der Sachmängelhaftung gegebenenfalls kostenfreie Nacherfüllung (Nachbesserung) verlangen. Ist eine solche nicht möglich oder nicht zumutbar, könnte die Möglichkeit bestehen, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Preisminderung zu verlangen. Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist jedoch nur zulässig bei „erheblichen“ Mängeln. Für den Kraftstoffmehrverbrauch liegt die Grenze der Erheblichkeit bei 10 %. Möglicherweise wird sich die Rechtsprechung auch bei der Überschreitung des Schadstoffausstoßes an diesem Wert orientieren.

Bei bestellten Neuwagen könnte eine Abnahme unter dem schriftlich erklärten Vorbehalt der Geltendmachung von Sachmängelrechten bezüglich erhöhter Abgas- oder Verbrauchswerte sinnvoll sein.

Für weitere Fragen, beispielsweise auch zu Auswirkungen etwaiger Manipulationen auf die Kfz-Steuer, die Zulassung oder die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs steht Rechtsanwalt Markus Bittner jederzeit gerne zur Verfügung.

 

 

 

Verordnungen auf einem „Grünen Rezept“

Den Krankenkassen wurde 2012 im Versorgungsstrukturgesetz die Möglichkeit eingeräumt, ihre Satzungsleistungen auszuweiten und auch Kosten für rezeptfreie Arzneimittel zu erstatten. Hiervon haben mittlerweile viele Krankenkassen Gebrauch gemacht, so dass gegebenenfalls bei der jeweiligen Krankenkasse nachgefragt werden sollte, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang freiverkäufliche Arzneimittel bezahlt werden.

Wann ersetzt der Computer den Richter?

In einem Aufsatz in der Wirtschaftswoche 5/2015 vom 26.01.2015 wird darüber spekuliert, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Mensch in seinem Beruf innerhalb der nächsten 20 Jahre ganz oder teilweise durch Maschinen ersetzt wird.

Für den Richter beträgt die Wahrscheinlichkeit immerhin 40 %, für den spezialisierten Anwalt nur 3,5 %.

Somit werden Sie voraussichtlich auch in 20 Jahren noch von mir persönlich beraten und nicht von einer Maschine.