„Erfolgreiche Prozessführung im Sozialrecht“

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Wolfgang Kastner hat am 27.06.2015 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Erfolgreiche Prozessführung im Sozialrecht“ teilgenommen.

Nachweis der Unfallbedingtheit einer HWS-Verletzung

Das OLG Düsseldorf hat sich in einem Urteil vom 01.04.2014, Az. I-1 U 57/13 sehr praxisnah und konkret zu den Voraussetzungen zum Nachweis der Unfallbedingtheit einer HWS-Verletzung anlässlich eines Verkehrsunfalls geäußert. Die vom Gericht herausgearbeiteten Indizien können in entsprechenden Fällen als Argumentationshilfe gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers verwendet werden.

Tagung der ADAC Vertragsanwälte

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 27.06.2015 an einer fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung für ADAC Vertragsanwälte im Verkehrsrecht teilgenommen. Themen waren unter anderem das Recht der Ordnungswidrigkeiten, das Schadensmanagement, die MPU, Datenschutz im Straßenverkehr sowie zivilprozessuale Probleme im Haftpflichtrecht.

Die Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 24.06.2015 an einer fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung im Verkehrsrecht teilgenommen. Thema war unter anderem, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Leistungen der Rechtsschutzversicherer im Verkehrsrecht eintrittspflichtig ist.

„Der Erwerbsschaden“

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht Markus Bittner hat am 20.06.2015 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Der Erwerbsschaden“ der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft in Frankfurt am Main teilgenommen.

Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers nach Verkehrsunfallflucht

Das AG Köln hat mit Urteil vom 04.07.2014, Az. 269 C 72/13 klargestellt, dass dem Kfz-Haftpflichtversicherer bei einer Verkehrsunfallflucht dann kein Regressanspruch gegenüber dem Versicherungsnehmer zusteht, wenn kein Zweifel an der Person des Fahrers besteht und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Fahrer fahruntüchtig gewesen sein könnte. Die Beachtung der Aufklärungspflicht hätte keine zusätzlichen Aufklärungsmöglichkeiten erbracht, so dass der Kausalitätsgegenbeweis als erbracht anzusehen und der Kfz-Haftpflichtversicherer leistungspflichtig ist.

ADAC Vertragsanwalt

Rechtsanwalt Markus Bittner arbeitet als selbstständiger und unabhängiger Rechtsanwalt mit dem ADAC zusammen.

ADAC Mitglieder können unabhängig von Bestehen einer Rechtsschutzversicherung ein erstes Beratungsgespräch bei einem ADAC Vertragsanwalt in Anspruch nehmen, ohne dass dem ADAC Mitglied hierfür Kosten entstehen.

Selbstverständlich können Sie auch dann, wenn Sie kein ADAC Mitglied sind, die Fachkompetenz von Rechtsanwalt Markus Bittner nutzen und sich beraten lassen. Für eine Erstberatung fallen gesetzliche Gebühren in Höhe von bis zu 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer an, die bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung je nach Ausgestaltung des vereinbarten Versicherungsschutzes von Ihrem Rechtsschutzversicherer übernommen werden.

 

Unzulässige Verkürzung der Sachmängelhaftungsfrist in den Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen des ZdK (Stand 03/2008) bei Verbrauchsgüterkauf

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH hat am 29.04.2015 zum Gebrauchtwagenhandel entschieden, dass die Verkürzung der gesetzlichen Sachmängelhaftungsfrist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (GWVB) des ZdK (Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes, Stand 03/2008) beim Verbrauchsgüterkauf gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist (BGH, Urteil vom 29.04.2015, Az. VIII ZR 104/14). Der Bundesgerichtshof hat dabei in seiner Entscheidung Feststellungen zu den Anforderungen getroffen, die bei einer formularmäßigen Verkürzung von Verjährungsfristen für die Verständlichkeit der Regelung aus Sicht des Verbrauchers (Kunden) zu beachten sind.

 

Neue Geschwindigkeitsmessgeräte in Limburg ab Juni 2015

Die Stadt Limburg hat in Linter in Richtung Wiesbaden in Höhe der dortigen Tankstelle sowie am Ortseingang in Staffel in Fahrtrichtung Görgeshausen zwei neue dauerhafte Geschwindigkeitsmessgeräte aufgestellt. Es handelt sich um Einseitensensoren ES3.0 stationär der Firma eso, deren Messungen in vielen Fällen angreifbar ist. Bitte fahren Sie vorsichtig!