Reduzierung der Geldbuße auf 55 €

In einem vor dem Amtsgericht Weilburg anhängigen Ordnungswidrigkeitenverfahren ist es Rechtsanwalt Markus Bittner aktuell gelungen, die von der Verwaltungsbehörde im Bußgeldbescheid verhängte Geldbuße von 80 € auf 55 € zu reduzieren mit der Folge, dass im Fahrerlaubnisregister des Mandanten kein Punkt eingetragen wird. Der Mandant war irrtümlich davon ausgegangen, auf der B 49 zwischen Löhnberg und der Autobahnanschlussstelle Limburg Nord auf einer Kraftfahrstraße unterwegs gewesen zu sein.