OLG Frankfurt rügt weitere Gemeinden: Pri­vate Dienst­leister dürfen noch immer nicht blitzen!

Nach seiner Entscheidung vom 6. November hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main einem weiteren Autofahrer Recht gegeben, der geblitzt worden war (Beschl. v. 27.11.2019, Az. 2 Ss-Owi 1092/19). Auch im Amtsgerichtsbezirk Hanau sei es zur gesetzwidrigen Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister gekommen, so das OLG am Freitag. Es hatte im November entschieden, dass die Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister gesetzeswidrig ist und auf einer solchen Grundlage keine Bußgeldbescheide erlassen werden dürfen.