Erheblicher Mangel bei Vorhandensein der „VW-Schummelsoftware“

Das LG Stade hat mir Urteil vom 08.12.2016, Az. 3 O 123/16 festgestellt, dass eine in einem Pkw verbaute Software zur Beeinflussung der Schadstoffemissionen im Testbetrieb einen erheblichen Sachmangel darstellt als Voraussetzung des Rücktritts vom Kaufvertrag.